Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12/2024):
1. Die Hundepension Slope Creek GbR (nachfolgend: Hundepension) nimmt den Hund des Hundebesitzers/Besitzerin (nachfolgend: Besitzer) für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab kennenlernen. Der Hund wird artgerecht betreut und gepflegt.
2. Es besteht keine Verpflichtung der Hundepension, die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären.
3. Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen und Angaben im Pensionsvertrag und die Eintragungen im Impfpass vollständig und wahrheitsgetreu sind.
4 a). Die gesamten Pensionskosten sind bis zum Beginn der Unterbringung in voller Höhe fällig.
4 b) Ein Platz gilt nur als reserviert, wenn der Pensionsvertrag unterschrieben ist und eine Anzahlung von 50% der Pensionskosten geleistet ist. Pensionskosten je nach Aufwand lt. Pensionsvertrag.
5. Das gewohnte Futter des Hundes wird in ausreichender Menge vom Besitzer gestellt.
6. Soweit für den Hund eine Sonderbehandlung -z.B. bezüglich Medikamente, Futter, Umgang- erforderlich ist, hat dies der Besitzer ausdrücklich und durch klare Angaben schriftlich im Pensionsvertrag festzuhalten.
7. Es wird keine Haftung für Gegenstände aus dem Eigentum des Besitzers (Decken u.a.) übernommen.
8. Der Besitzer ist verpflichtet die Hundepension über eventuelle Verhaltensprobleme und Auffälligkeiten seines Tieres aufzuklären. Bei starkem Fehlverhalten (Aggression, Angst, Zerstörung u.ä.), welches eine Unterbringung unmöglich oder unzumutbar macht, ist die Hundepension berechtigt, die Unterbringung vorzeitig abzubrechen und ggfs. weitere Aufenthalte abzusagen. Der Besitzer verpflichtet sich für diesen Fall, den Hund umgehend abzuholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen zu lassen. Ist dies nicht möglich, ist die Hundepension berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Die zusätzlichen Kosten sind vom Besitzer zu tragen. Auch Angst-/Panikverhalten des Hundes können Anlass zum Abbruch des Aufenthaltes sein, sofern eine weitere Betreuung für den Hund unzumutbar erscheint. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einem vorzeitigen Abbruch ist nicht möglich.
9. Der Besitzer ist damit einverstanden, dass sein Hund zusammen mit anderen Hunden untergebracht wird. Der Besitzer stimmt dem Kontakt zu anderen Hunden zu. Die möglichen Risiken (Verletzungen z.B. durch zu heftiges Spiel, Rauferei) sind dem Besitzer bewusst. Selbstverständlich wird im bestmöglichen Umfang für einen vernünftigen Umgang Sorge getragen.
10. Die Hunde werden prinzipiell den geltenden Gesetzen entsprechend an der Leine geführt. Sollte das Führen ohne Leine an dafür geeigneten Plätzen (z.B. Feldwege) vom Besitzer gestattet worden sein, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Besitzers. Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung aus möglichen Folgen des Freilaufs (z.B. Abhandenkommen des Hundes, Unfall des Hundes oder durch den Hund verursachten Unfall, Schäden an oder durch den Hund etc.).
11. Der Besitzer erteilt sein Einverständnis, dass Bild- und Filmaufnahmen seines Hundes nur für Werbezwecke der Hundepension verwendet werden dürfen.
12. Gesundheit: Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist.
Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ggfs. die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Hunde und die ggfs. nötige Desinfektion der Räume.
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes, erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unseres Vertrauens übernommen wird.
Ob eine tierärztliche Versorgung notwendig ist, entscheiden die Hundepension und natürlich der Tierarzt.
In schweren medizinischen Situationen -z.B. Verkehrsunfall, lebensbedrohliche Erkrankung- versucht die Hundepension selbstverständlich den Besitzer oder die Notfall-Person –sofern erreichbar- umgehend zu informieren.
Alle Kosten werden in jedem Fall vom Besitzer getragen und bei Abholung des Hundes sofort beglichen.
Der Hund muss in allen o. g. Fällen zur weiteren Behandlung vom Besitzer oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich.
Läufige Hündinnen können nicht in Pension genommen werden (Stornierungskosten siehe 15.).
Wird eine Hündin während der Unterbringungszeit läufig, so muss sie vom Besitzer oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich.
Für Verletzungen, Erkrankungen, Todesfall, Deckunfälle etc. wird keine Haftung übernommen.
13. Haftung: Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Eine Kopie der Police ist dem Betreuungsvertrag beizulegen.
Der Hundebesitzer persönlich haftet uneingeschränkt gegenüber der Hundepension. Auch für solche Schäden und Verletzungen, welche der Hundepension und deren Ausstattung und Eigentum daraus entstehen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert.
Gleichermaßen haftet der Hundebesitzer persönlich für sämtliche Schäden und Verletzungen, die von seinem Hund verursacht werden. Dies gilt auch gegenüber anderen Kunden und Hunde der Hundepension. Die Regelung und Abwicklung des Schadensfalls erfolgt direkt zwischen Besitzer und geschädigter Person. Der Besitzer ermächtigt die Hundepension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
Es bleibt dem Besitzer frei seine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder seine Fremdhüter Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Hundepension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
14. Abholung: Der Besitzer muss die Hundepension umgehend benachrichtigen, falls der vereinbarte Abholtermin (Tag, Uhrzeit) nicht eingehalten werden kann und der Aufenthalt verlängert oder verkürzt werden muss. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich. Eine Verlängerung kann nicht in jedem Fall gewährleistet/garantiert werden.
Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Die Hundepension ist berechtigt bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin, das Tier nach einer zumutbaren Frist anderweitig unterzubringen. Evtl. anfallende Kosten übernimmt der Besitzer. Erfolgt auch weiterhin innerhalb von 2 Wochen nach dem abgelaufenen Abholtermin keine Abholung oder entsprechende Rückmeldung des Besitzers oder seiner Angehörigen, wird der Hund in geeignete Hände vermittelt oder veräußert. Der Besitzer hat damit keinerlei Anspruch mehr auf sein Tier. Evtl. anfallende Kosten für die Vermittlung und Unterbringung bis dorthin müssen vom Besitzer übernommen werden. Im Falle der Veräußerung wird diese mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes und den entstandenen Kosten verrechnet. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
15. Bei Stornierung des gebuchten Aufenthaltes in der Hundepension werden folgende Kosten fällig:
Bis 14 Tage vor Anreisetermin: 50% der gesamten Pensionskosten
0-13 Tage vor Anreisetermin: 90% der gesamten Pensionskosten
16. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
17. Die persönlichen Vertragsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.